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kapers ist hergeleitet von Kabinenpersonal.
kapers ist die einzige Gewerkschaft für Cabin Crew Member in der Schweiz. Die kapers vertritt die Interessen sämtlicher Cabin Crew Member. Als Sozialpartner der Swiss handelt die kapers für das Swiss Kabinenpersonal Gesamtarbeitsverträge aus
Gegenwärtig sind rund 2700 Cabin Crew Member registriert. Darunter sind Cabin Crew Member der Swiss, Belair (air berlin), Comlux, Darvin, Easy Jet, Helvetic und Privat Air. [Mehr]
Unser Anmeldeformular ausdrucken, ausfüllen und unterzeichnet an kapers senden. Bitte vorab die Statuten aufmerksam lesen. [Mehr]
Für Aktivmitglieder kostet die Mitgliedschaft CHF 12.50 pro Monat (CHF 150 pro Kalenderjahr).
Obwohl Piloten und Cabin Crew Member mit ähnlichen Problemen konfrontiert werden, organisieren sie sich in verschiedenen Gewerkschaften. Das Berufsbild des Cabin Crew Member hat sich stark verändert. Während früher Frauen nur in der Kabine und Männer nur in der Bordküche arbeiten durften, sind Cabin Crew Member heute gleichgestellt. Ihre Karrieremöglichkeiten unterscheiden sich allerdings von jenen der Piloten. Damit auf die stets ändernden Bedürfnisse fachgerecht eingegangen werden kann, ist eine differenzierte Organisation nötig. Die kapers arbeitet jedoch eng mit den beiden Pilotengewerkschaften Aeropers und IPG zusammen. [Mehr]
Seit 1971. Damals schlossen sich die Vereine der Swissair Hostessen (VDSH) und der Swissair Stewards (VDSS) zu einer starken Gewerkschaft zusammen. Heute ist die kapers Vollmitglied des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und arbeitet eng mit in- und ausländischen Partnergewerkschaften zusammen.
GAV sind meistens zeitlich beschränkt und müssen dann neu ausgehandelt werden. Ein GAV legt in der jeweiligen Branche das Mindestsalär, die Arbeitsdauer, der Ferienanspruch, Mitspracherecht von Arbeitnehmenden uvm. fest. Innerhalb der Gesamtarbeitsverträge des Swiss Kabinenpersonals sind Männer und Frauen gleichgestellt. Der Gesamtarbeitsvertrag ist für Cabin Crew Member und Piloten umso wichtiger, da das fliegende Personal nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt ist. [Mehr]
Das Arbeitsgesetz enthält Mindestvorschriften über die Gesundheitsvorsorge des Arbeitnehmers, über die Arbeits- und Ruhezeiten sowie den Sonderschutz für bestimmte Personengruppen. Der Bundesrat hat 1960 entschieden, dass die Arbeit des fliegenden Personals weitgehend durch internationale Regelungen beherrscht wird. Aus diesem Grund befand die damalige Landesregierung, dass die Vorschriften über den Flugbetrieb im weitesten Sinne einheitlich auf internationaler Ebene gestaltet werden sollen. Dank der Teilrevision der Luftfahrtverordnung ist das fliegende Personal neu teilsweise dem Gesundheitsschutz des Arbeitsgesetzes unterstellt.
Jedes europäische Zivilluftfahrtunternehmen muss sich an die EU-OPS halten. Die Formulierungen der EU-OPS sind zwingend anzuwendendes Recht. In den EU-OPS ist beispielsweise die maximale Flug- und Arbeitszeit (Dutytime) von Kabinenbesatzungsmitgliedern und Piloten geregelt, aber auch das Minimum an zu gewährenden Freitagen, der Anspruch auf Pausen usw. Oftmals verfassen Airlines zusätzliche, firmeninterne Reglemente, die über die Bestimmungen der EU-OPS hinausgehen. [Mehr]
kapers Cabin Crew Union - Dorfstrasse 29a - CH-8302 Kloten
Web: kapers.ch - Mail: info@kapers.ch
Phone: ++41 (0)43 2 555 777
Öffnungszeiten Sekretariat
MO-DO: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00
FR: 09:00 - 12:00